Bergbau und Amphibienschutz (F 12/24)
A U S G E B U C H T
Abbaustätten sind in der regulierten Kulturlandschaft wichtige Refugien geschützter, an Störungsdynamik angepasster Offenlandarten, wie Amphibien der FFH-Richtlinie, die auch Schirmarten für weitere Pionierarten sind. Somit besteht hohes Synergiepotential zwischen Bergbau und Naturschutz. Ein konservierender, nicht auf Temporärlebensräume ausgerichteter Artenschutz führt jedoch häufig zu Konflikten im aktiven Abbau, wie auch in der Folgenutzung, was zum Verlust der Sekundärlebensräume führen kann.
Eine vielbeachtete Tagung widmete sich bereits 2019 dem Thema „Bergbau und Amphibienschutz“. Dabei wurde Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zwischen Akteuren bundesweit initiiert. Fünf Jahre später sollen nun in einer Folgetagung die Ergebnisse, Erfolge und Schwierigkeiten erörtert werden.
Insbesondere die großflächigen Tagebaue der Braunkohle, die mittelfristig aus der Nutzung gehen und zahlreiche Folgeflächen hinterlassen, stellen uns vor Herausforderung und Chancen für den Naturschutz, auch hinsichtlich zunehmenden Flächenbedarfs für erneuerbare Energien. Bundesländer mit Braunkohleschwerpunkt haben dabei eine besonders hohe Verantwortung.
Weitere Herausforderungen bestehen in der Fortführung von „Natur auf Zeit“ Initiativen – dem Zulassen temporärer Lebensstätten im aktiven Abbau – und deren Implementierung in die Naturschutzgesetzgebung sowie Betriebsplanung.
Ziel der Tagung 2024 ist an die vorherige anzuknüpfen und Themenschwerpunkte auf aktuelle Herausforderungen zu setzen, mit folgenden Schwerpunkten:
- Amphibienschutz in den großen Braunkohletagebauen und Herausforderungen hinsichtlich Betriebsplanung und Kohleausstieg.
- Langfristiger Erhalt von Bergbaufolgeflächen für geschützte Amphibien und andere Offenlandarten, auch hinsichtlich Flächenbedarf für die Energiewende.
- Natur auf Zeit – Naturschutzkonformer, konfliktfreier Erhalt temporärer Lebensräume im aktiven Abbau.
Die Tagung soll dabei dem fachlichen Austausch der verschiedenen Akteure dienen, mit Hinblick auf weitere Folgeveranstaltungen.
Das Programm zur Veranstaltung finden Sie im Anhang.
Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist entgeltfrei.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist erforderlich.
Die Anmeldefrist läuft bis zum 9. April 2024.
Hinweise
Verpflegung
Je nach aktuellen Hygienevorschriften wird es ein Angebot an Speisen und Getränke geben.
Ein Mittagsimbiss vor Ort ist auf Selbstzahlerbasis möglich.
Titelbild/Quelle: Knoblauchkröte/ S. Gabler (Archiv LfULG)
Partner